Was pas­siert mit Haus­tie­ren nach einer Tren­nung?

Haus­tie­re sind weit mehr als nur Tie­re – sie sind treue Gefähr­ten, Freun­de und wer­den oft sogar als Fami­li­en­mit­glie­der ange­se­hen. Doch was pas­siert, wenn Men­schen, die unter einem Dach leben, sich ent­schei­den, getrenn­te Wege zu gehen? Schei­dun­gen und Tren­nun­gen sind emo­tio­nal und kom­pli­ziert, nicht nur für uns Men­schen, son­dern auch für unse­re Haus­tie­re wie Hun­de und Kat­zen. Gera­de bei uns in Deutsch­land, wo recht­li­che Rege­lun­gen oft streng und kom­plex sind, wer­fen Tren­nun­gen außer­dem vie­le Fra­gen auf, ins­be­son­de­re wenn es um das Wohl und die Rech­te von Haus­tie­ren geht. Für ver­hei­ra­te­te und nicht ver­hei­ra­te­te Paa­re gibt es hier unter­schied­li­che Aspek­te zu berück­sich­ti­gen. In die­sem Bei­trag ver­su­chen wir, Licht in das Dun­kel der recht­li­chen, emo­tio­na­len und prak­ti­schen Fra­gen zu brin­gen, die sich rund um das The­ma „Was pas­siert mit Hun­den, Kat­zen und ande­ren Haus­tie­ren nach einer Tren­nung?“ erge­ben.

Was passiert mit Haustieren bei einer Trennung oder Scheidung
Was pas­siert mit Haus­tie­ren bei einer Tren­nung oder Schei­dung?

Die emo­tio­na­le Bin­dung zwi­schen Mensch und Haus­tier

In unse­rer moder­nen Gesell­schaft haben Haus­tie­re eine beson­de­re Stel­lung ein­ge­nom­men. Sie sind nicht nur Beglei­ter, son­dern oft auch Kin­de­r­er­satz, bes­te Freun­de oder See­len­trös­ter. Gera­de in Deutsch­land wer­den Haus­tie­re immer mehr als gleich­be­rech­tig­te Fami­li­en­mit­glie­der betrach­tet.

Die Grün­de für die tie­fe emo­tio­na­le Ver­bin­dung zwi­schen Men­schen und ihren Haus­tie­ren sind viel­fäl­tig:

  • Unbe­ding­te Lie­be: Haus­tie­re lie­ben ihre Besit­zer bedin­gungs­los. Die­se Art von Zunei­gung, frei von Vor­ur­tei­len und Erwar­tun­gen, ist beson­ders in der heu­ti­gen Zeit sel­ten und wert­voll gewor­den.
  • Gegen­sei­ti­ge Abhän­gig­keit: Wäh­rend wir uns um ihre Grund­be­dürf­nis­se küm­mern, bie­ten Haus­tie­re uns Trost, Gesell­schaft und oft­mals auch einen Sinn im Leben.
  • Tei­len von Erleb­nis­sen: Vom gemein­sa­men Spiel im Park mit dem Hund bis zum Kuscheln auf dem Sofa mit der Kat­ze, die geteil­ten Momen­te schaf­fen tie­fe emo­tio­na­le Ver­bin­dun­gen zwi­schen Mensch und Tier.
  • Gesell­schaft in Ein­sam­keit: Für vie­le Men­schen, ins­be­son­de­re für Allein­ste­hen­de oder älte­re Per­so­nen, kön­nen Haus­tie­re eine ent­schei­den­de Rol­le gegen Ein­sam­keit spie­len.
  • Loya­li­tät: Die Treue eines Tie­res, ins­be­son­de­re eines Hun­des, aber auch einer Kat­ze, ist sprich­wört­lich. Die­se Kon­stanz in der Zunei­gung und Loya­li­tät ver­stärkt die emo­tio­na­le Bin­dung zu unse­ren gelieb­ten Vier­bei­nern.
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Recht­li­cher Sta­tus von Haus­tie­ren

Obwohl es in den letz­ten Jah­ren ver­stärk­te Bemü­hun­gen zum Tier­schutz und ent­spre­chen­de Geset­zes­an­pas­sun­gen gege­ben hat, wer­den Tie­re im Kon­text von Tren­nun­gen und recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen nach wie vor - gemäß dem deut­schen Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB) - wie „Sachen“ behan­delt. Dies kann zu Kom­pli­ka­tio­nen füh­ren, da die emo­tio­na­le Bin­dung zwi­schen Men­schen und ihren Haus­tie­ren in sol­chen Rege­lun­gen nicht ange­mes­sen berück­sich­tigt wird. Kurz gesagt: Wäh­rend vie­le von uns ihre Tie­re als Fami­li­en­mit­glie­der sehen, gel­ten sie recht­lich oft nur als Gegen­stän­de. Die­ser Kon­flikt zwi­schen Emo­ti­on und Recht macht die Situa­ti­on bei Tren­nun­gen und Schei­dun­gen oft beson­ders schwie­rig.

Auf Haustiere sind bei Trennungen die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden
Auf Haus­tie­re sind bei Tren­nun­gen die für Sachen gel­ten­den Vor­schrif­ten anzu­wen­den

Was pas­siert mit dem Haus­tier, wenn Paa­re sich tren­nen?

Bei einer Tren­nung oder Schei­dung spielt der recht­li­che Sta­tus eines Paa­res eine ent­schei­den­de Rol­le in der Fra­ge, wie mit gemein­sa­men Haus­tie­ren umge­gan­gen wird. Der Unter­schied zwi­schen ver­hei­ra­te­ten und nicht ver­hei­ra­te­ten Paa­ren kann dabei erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf das Ergeb­nis haben:

Rege­lun­gen bei ver­hei­ra­te­ten Paa­ren

Wenn ein Paar ver­hei­ra­tet ist, wer­den alle wäh­rend der Ehe erwor­be­nen Gegen­stän­de in der Regel als gemein­sa­mes Eigen­tum betrach­tet. Gemäß Para­graf 1361a des Bür­ger­li­chen Gesetz­buchs (BGB) geht das Tier also auto­ma­tisch in den gemein­sa­men Haus­rat ein, wenn es wäh­rend der Ehe erwor­ben wird. Bei einer Schei­dung wer­den die Haus­tie­re dann in die Haus­halts­tei­lung ein­be­zo­gen.

Bei der Ent­schei­dung über den Ver­bleib des Tie­res spielt mitt­ler­wei­le aller­dings nicht nur das Eigen­tums­recht eine Rol­le, son­dern es kön­nen auch ande­re Fak­to­ren berück­sich­tigt wer­den, wie zum Bei­spiel das Wohl des Tie­res oder die Bin­dung des Tie­res zu einem der Ehe­part­ner. Ein Gericht kann ent­schei­den, wel­cher Part­ner bes­ser geeig­net ist, das Tier zu betreu­en, basie­rend auf ver­schie­de­nen Fak­to­ren wie Arbeits­zei­ten, Wohn­si­tua­ti­on oder auch der his­to­ri­schen Pfle­ge des Tie­res. Es ist auch mög­lich, dass einer der Ehe­part­ner auf das Tier ver­zich­tet.

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Rege­lun­gen für die Tren­nung von nicht ver­hei­ra­te­ten Paa­ren

Für Paa­re, die nicht ver­hei­ra­tet sind, gel­ten die regu­lä­ren Eigen­tums­ver­hält­nis­se. Wenn nur eine Per­son als Eigen­tü­mer des Tie­res im Kauf­ver­trag steht oder die jewei­li­ge Per­son das Tier vor der Beziehung/​Ehe bereits besaß, hat die­se Per­son grund­sätz­lich das Recht, das Tier zu behal­ten. Soll­te es jedoch zu Strei­tig­kei­ten kom­men, kann auch hier das Wohl des Tie­res in Betracht gezo­gen wer­den. Bewei­se wie Tier­arzt­rech­nun­gen, Fotos oder Zeu­gen­aus­sa­gen kön­nen in sol­chen Fäl­len hel­fen zu zei­gen, wel­cher Part­ner das Tier über­wie­gend ver­sorgt hat und wer damit eine enge­re Bin­dung zu ihm hat.

In bei­den Fäl­len ist es jedoch immer rat­sam, im Inter­es­se des Tie­res eine ein­ver­nehm­li­che Lösung zu fin­den und lang­wie­ri­ge recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu ver­mei­den. Das Wohl des Tie­res soll­te für die ehe­ma­li­gen Part­ner immer im Vor­der­grund ste­hen.

Ein Sor­ge- oder Umgangs­recht wie bei Kin­dern gibt es bei Haus­tie­ren übri­gens nicht. Du siehst Dei­ne Fell­na­se also im schlech­tes­ten Fall gar nicht mehr, wenn sie bei der Schei­dung Dei­nem Ex-Part­ner zuge­spro­chen wur­de. Ihr könnt natür­lich eine Ver­ein­ba­rung über einen gemein­sa­men Umgang tref­fen. Sie ist jedoch nicht rechts­ver­bind­lich. Ändert Dein Part­ner sei­ne Mei­nung, kannst Du nichts dage­gen tun.

Ein Umgangsrecht wie bei Kindern gibt es bei Haustieren nicht
Ein Umgangs­recht wie bei Kin­dern gibt es bei Haus­tie­ren nicht

Ver­ein­ba­run­gen im Vor­aus

Es ist stets rat­sam, früh­zei­tig über mög­li­che zukünf­ti­ge Sze­na­ri­en nach­zu­den­ken. Für Paa­re, die gemein­sam ein Haus­tier anschaf­fen, kann es hilf­reich sein, im Vor­aus eine Ver­ein­ba­rung über den Ver­bleib des Tie­res im Fal­le einer Tren­nung zu tref­fen. Sol­che Ver­ein­ba­run­gen kön­nen viel Klar­heit schaf­fen und poten­zi­el­le zukünf­ti­ge Kon­flik­te ver­min­dern. Es lohnt sich hier­für recht­li­chen Rat ein­zu­ho­len und solch eine Ver­ein­ba­rung schrift­lich fest­zu­hal­ten. Um allen Unan­nehm­lich­kei­ten aus dem Weg zu gehen und kla­re Rege­lun­gen zu tref­fen, könnt ihr auch vor der Ehe oder zumin­dest vor der Schei­dung einen nota­ri­ell beglau­big­ten Ehe­ver­trag abschlie­ßen.

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Tipps zur Bewäl­ti­gung der Tren­nung für das Haus­tier

Eine Tren­nung oder Schei­dung ist nicht nur für die betei­lig­ten Men­schen emo­tio­nal belas­tend, auch für die Haus­tie­re kann es eine stres­si­ge und ver­wir­ren­de Zeit sein. Tie­re neh­men Ver­än­de­run­gen in ihrer Umge­bung, ihrem All­tag und der Stim­mung ihrer Bezugs­per­so­nen deut­lich wahr. Daher ist es beson­ders wich­tig, in die­ser Zeit Rück­sicht auf die Bedürf­nis­se des jewei­li­gen Haus­tie­res zu neh­men und ihm den Über­gang so ange­nehm wie mög­lich zu gestal­ten. Fol­gen­de Tipps kön­nen hier­bei hilf­reich sein:

  • Kon­stan­te Rou­ti­ne bei­be­hal­ten: Ein gere­gel­ter Tages­ab­lauf gibt Hun­den und Kat­zen Sicher­heit. Ver­su­che, Füt­te­rungs­zei­ten, Gas­si-Gän­ge und Spiel­stun­den so kon­stant wie mög­lich zu hal­ten. Auch wenn Dein eige­ner All­tag durch­ein­an­der­ge­ra­ten sein mag, ist es für Dein Haus­tier wich­tig, in einem ver­trau­ten Rhyth­mus zu blei­ben.
  • Neu­en Lebens­raum gestal­ten: Wenn das Haus­tier umzie­hen muss, ver­su­che, den neu­en Ort mit ver­trau­ten Gegen­stän­den wie Spiel­zeug, Decken oder Körb­chen gemüt­lich und ver­traut zu gestal­ten. Das hilft dem Tier, sich schnel­ler ein­zu­le­ben und die neue Umge­bung als Zuhau­se zu akzep­tie­ren.
  • Geduld und Ver­ständ­nis zei­gen: Es ist mög­lich, dass Dein Haus­tier durch die Ver­än­de­run­gen ver­un­si­chert ist und unge­wöhn­li­ches Ver­hal­ten zeigt. Das kann von ver­mehr­tem Miau­en oder Bel­len bis zu Unsau­ber­keit rei­chen. Zei­ge Geduld und ver­mei­de Stra­fen. Das Tier braucht jetzt Ver­ständ­nis und Unter­stüt­zung.
  • Kon­ti­nu­ier­li­che Zuwen­dung und Auf­merk­sam­keit: Sor­ge dafür, dass Dein Haus­tier wei­ter­hin regel­mä­ßig Zunei­gung und Auf­merk­sam­keit bekommt. Strei­chel­ein­hei­ten, Spiel­zei­ten oder ein­fach gemein­sa­me ruhi­ge Momen­te kön­nen hel­fen, dem Tier zusätz­li­che Sicher­heit zu ver­mit­teln.
  • Bei Bedarf pro­fes­sio­nel­le Hil­fe in Anspruch neh­men: Manch­mal kann es hilf­reich sein, einen Tier­ver­hal­tens­ex­per­ten oder Tier­arzt hin­zu­zu­zie­hen, um das Tier in der Über­gangs­pha­se zu unter­stüt­zen. Sie kön­nen wert­vol­le Tipps und Rat­schlä­ge geben, wie man dem Tier am bes­ten durch die Tren­nungs­zeit hilft.
Trennungen und Scheidungen sind auch für Hunde und Katzen sehr belastend
Tren­nun­gen und Schei­dun­gen sind auch für Hun­de und Kat­zen sehr belas­tend

Fazit zum Ver­bleib von Haus­tie­ren nach einer Tren­nung

Tren­nun­gen sind immer her­aus­for­dernd, sowohl emo­tio­nal als auch logis­tisch. Wenn ein Haus­tier invol­viert ist, kommt eine zusätz­li­che Dimen­si­on von Über­le­gun­gen und Gefüh­len ins Spiel. Obwohl Haus­tie­re nach deut­schem Recht als „Sachen“ betrach­tet wer­den, wis­sen wir alle, dass sie weit mehr als das sind: Sie sind treue Gefähr­ten, Fami­li­en­mit­glie­der und Quel­len des Tros­tes und der Freu­de.

Es ist wesent­lich, die Bedürf­nis­se und das Wohl­be­fin­den des Tie­res in den Vor­der­grund zu stel­len und sowohl in guten als auch in schwie­ri­gen Zei­ten für sie da zu sein. Vor­aus­schau­en­de Ver­ein­ba­run­gen, Ver­ständ­nis für das Tier in der Über­gangs­pha­se und der Wunsch, im bes­ten Inter­es­se des Tie­res zu han­deln, kön­nen den Pro­zess erleich­tern.

Letzt­lich soll­te man immer dar­an den­ken, dass Haus­tie­re die emo­tio­na­len Ver­än­de­run­gen einer Tren­nung deut­lich spü­ren und eben­so Unter­stüt­zung benö­ti­gen. Ein lie­be­vol­ler und ver­ant­wor­tungs­vol­ler Umgang mit ihnen in Zei­ten der Unsi­cher­heit zeigt nicht nur unse­re Mensch­lich­keit, son­dern stärkt auch die tie­fe Bin­dung zwi­schen Mensch und Tier. Es liegt in unse­rer Hand, sicher­zu­stel­len, dass sie sich trotz aller Ver­än­de­run­gen wohl und sicher füh­len.

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Christina Williger

Christina Williger
Ernährungsberaterin für Hunde & Katzen, Gründerin

Im Laufe meines Lebens hatte (und habe) ich schon unzählige Haustiere. Zudem war ich fast 20 Jahre lang im Pferdesport sowie im Hundesport aktiv. Meine Tierliebe veranlasste mich dazu, als Bloggerin & Autorin im Heimtierbereich tätig zu werden und meine langjährigen Erfahrungen und mein umfangreiches Wissen über Tiere mit anderen zu teilen. Inspiriert durch die gesundheitlichen Herausforderungen meines Hundes Aragon habe ich mich außerdem zur zertifizierten Ernährungsberaterin für Hunde und Katzen weitergebildet. Mit meinen Büchern und Blogs möchte ich das Bewusstsein für die Bedürfnisse unserer Haustiere schärfen, deren Lebensqualität nachhaltig verbessern und so zu einem harmonischeren Zusammenleben von Mensch und Tier beitragen.